FAQ | Fragen und Antworten zu zevvy

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu zevvy.

Welche Heiz- und Nebenkosten kann ich mit zevvy abrechnen?

Grundsätzlich können Sie alle gängigen Heiz- und Nebenkosten mit zevvy abrechnen: Heizkosten, Solarstrom, Kalt- und Warmwasser, Kehricht, Gartenarbeit und viele weitere Nebenkosten.

Kann ich auch nur Solarstrom abrechnen?

Ja. Ob Sie nur eine oder mehrere Kostenarten mit zevvy abrechnen, die Kosten der Softwarenutzung bleiben gleich tief. Sie bezahlen pro Jahr und Nutzeinheit, egal wie viele Kostenarten Sie abrechnen.

Es ist sinnvoll, Synergien zu schaffen und die Heiz- und Nebenkosten mit einer Abrechnungslösung abzurechnen. Mit zevvy bieten wir Ihnen eine kostengünstige Lösung an.

zevvy ist eine Online-Software, was bedeutet das?

Mit einem Internetzugang können Sie jederzeit und von überall auf Ihr zevvy-Konto zugreifen. Das bedeutet, dass Sie keine Installation ausführen müssen, sondern zevvy in Ihrem Browser bedienen.

Sie werden sich zudem nie um Updates kümmern müssen; Das erledigen wir für Sie, selbstverständlich ohne Aufpreis.

Kann ich zevvy kostenlos und unverbindlich ausprobieren?

Ja. Nach der kostenlosen Registrierung können Sie unsere Online-Software 10 Tage nutzen. In der Probezeit können Sie alle Funktionen testen und Probeabrechnungen erstellen, völlig unverbindlich und ohne Kosten. Dabei unterstützen wir Sie mit hilfreichen Tooltipps.

Sind die 10 Tage erreicht, wird Ihr Kundenkonto automatisch eingefroren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie zevvy nicht mehr nutzen. Dies geschieht alles ohne jegliche Kündigung und Sie erhalten auch keine Rechnung von uns.

Möchten Sie weiterhin mit zevvy arbeiten, dann abonnieren Sie ein Produkt. Ihre gespeicherten Informationen werden automatisch übernommen und Sie können sofort wieder Abrechnungen erstellen. Alle Details zu den Produkten und Preisen finden Sie hier.

Wieviel kostet zevvy?

Bereits ab 25 CHF pro Jahr und Nutzeinheit können Sie mit zevvy Abrechnungen erstellen. Die Kosten betreffen die Nutzung unserer Online-Software.

Alle Details zu den Produkten und Preisen finden Sie hier.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Es gibt keine versteckten Kosten. Alle Details zu den Produkten und Preisen finden Sie hier.

Es können Zusatzkosten anfallen, wie für Zähler und Installateure:innen. Diese Kosten werden nicht von zevvy erhoben, sondern fallen von Drittpersonen an.

Möchten Sie eine Projektplanung delegieren lassen? Wir können Sie kostenlos an einen Partner vermitteln. Kontaktieren Sie uns bei Interesse.

Welche Zahlungsmethoden gibt es?

Die Kosten für das Abonnement können Sie per Kreditkarte bezahlen, mit Mastercard oder Visa.

Wann muss ich mein Abonnement künden?

Die schriftliche Kündigung eines laufenden Abonnements ist zum Monatsende mit dreimonatiger Frist möglich. Sie können gleich in der Online-Software künden oder uns dies per E-Mail mitteilen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den AGB auf unserer Homepage.

Welche Zähler sind kompatibel?

Grundsätzlich ist zevvy mit allen Zählern kompatibel.

Beachten Sie, dass es bei den Zähler eine Eich-/Genauigkeitsklasse gibt, welche eingehalten werden muss. Für Stromzähler ist zu empfehlen, MID-zertifizierte Zähler zu verwenden.

Nebst der manuellen Eingabe von Messdaten können diese automatische in zevvy importiert werden. Die Anleitung dazu finden Sie in unserem Benutzerhandbuch.

Kann ich ohne Messdaten abrechnen?

Ja. zevvy ist für jegliche Nebenkosten geeignet, auch wenn keine verbrauchergerechten Abrechnungen nach VEWA erstellt werden. Was eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Energie- und Wasserkosten (VEWA) ist, erfahren Sie in unserem wissenswerten Beitrag.

Was ist eine Nutzeinheit bei zevvy?

Nutzeinheiten sind Wohnungen, Büros, Lagerräume oder andere Räumlichkeiten, die einzeln vermietet werden. Die einzelnen Nutzer:innen werden den Nutzeinheiten zugeteilt.

Beispiel: Es befindet sich ein Hobbyraum im Keller, der einer Wohnung zugeordnet ist. Hier können Sie entscheiden, ob der Raum als einzelne Nutzeinheit erfasst wird oder ob der Raum zusammen mit der Wohnung abgerechnet wird.

Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

Der Mieter muss die Nebenkosten zahlen, welche mit dem Gebrauch bzw. dem Nutzen des Mietobjektes zusammenhängen, beispielsweise Heiz- und Warmwasserkosten. Auch Kosten, wie beispielsweise ein Fahrstuhl oder Gartenfläche, die nicht von allen Mieter:innen genutzt werden, müssen vom Mieter bezahlt werden.

Was darf nicht in den Nebenkosten enthalten sein?

Grundsätzlich dürfen Kosten, welche nicht im Mietvertrag erwähnt werden, auch nicht verrechnet werden.

Wie hoch sind die Nebenkosten im Durchschnitt?

In einem Schweizer zwei Personen Haushalt mit einer 60 Quadratmeter großen Wohnung, belaufen sich die monatlichen Nebenkosten, daher Strom und Heizung auf ca. 70 Franken, zuzüglich der Kosten für die Billag, mit monatlich 40 Franken.

Ist der Strom in den Nebenkosten enthalten?

Ja, die Nebenkosten enthalten Strom- und Heizungskosten, sowie weitere Kosten die mit dem Gebrauch des Mietobjektes einhergehen.

Was ist eine Verwaltungskostenpauschale?

Die Verwaltungspauschale beinhaltet aufkommende Verwaltungskosten, die beispielsweise bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung auftreten. Dabei dürfen die Verwaltungskosten nach Aufwand oder nach ortsüblichen Sätzen in Rechnung gestellt werden. Insgesamt belaufen sich die Verwaltungskosten auf 2% bis 3% der Nebenkostensumme und können auf den Mieter abgewälzt werden

Was sind Hoch- und Niedertarif?

Der Hochtarif (HT) ist wie der Name schon sagt hochpreisiger als der Niedertarif (NT). Der Hochtarif gilt von Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr, sowie an Samstagen von 07:00 bis 13:00 Uhr. Die Kosten belaufen sich auf etwas 18 bis 22 Rappen pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Der Niedertarif gilt zu der übrigen Zeit und beläuft sich auf 12 bis 16 Rappen pro verbrauchter Kilowattstunde.